Mütterpflege bedeutet: Unterstützung für dich – praktisch und emotional – genau da, wo du es nach der Geburt brauchst.

Ich komme zu dir nach Hause und:

  • koche für dich stärkende Mahlzeiten oder Wochenbettsnacks
  • halte dein Baby, damit du duschen kannst oder einfach mal in Ruhe essen
  • höre dir zu, wenn die Gedanken kreisen
  • fange dich auf, wenn’s mal zu viel wird
  • habe auch die Geschwisterkinder im Blick

Für mich steht im Mittelpunkt: Du bist wichtig. Nicht nur dein Baby braucht Fürsorge – auch du. Ich bin da, damit eure Familie möglichst sanft im neuen Familienalltag landen kann.

 

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Für wen eignet sich eine Mütterpflegerin?
 

Ob in der Schwangerschaft, nach der Geburt, nach einem Kaiserschnitt, bei einer Mehrlingsgeburt oder wenn du selbst gesundheitlich angeschlagen bist – eine Mütterpflegerin ist für dich da und unterstützt dich genau da, wo du es brauchst. Auch wenn dein Baby schon älter ist und du spürst, dass dir Entlastung guttut, bin ich an deiner Seite.

 

Wenn medizinische Gründe vorliegen, kann dein Arzt oder deine Ärztin dir eine Verordnung für Mütterpflege (Haushaltshilfe) ausstellen. Damit kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse stellen. Auch deine Hebamme kann dich dabei unterstützen.

 

Du musst das alles nicht allein schaffen. Ich bin für dich da.
 

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Bietest Du die Mütterpflege nur in Osnabrück an? 

Ich begleite Familien als Mütterpflegerin in Osnabrück und in:

  • Bissendorf
  • Belm
  • Bohmte
  • Ostercappeln
  • Melle
  • Bad Essen
  • Georgsmarienhütte

 

.Als Richtwert ca, 30min Fahrtzeit von 49143 Bissendorf / Schledehausen. Wenn du dir unsicher bist, ob ich auch zu dir komme, melde dich gerne bei mir – wir schauen gemeinsam, was möglich ist. Manchmal finden sich auch individuelle Lösungen. 

 

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Was ist der Unterschied zu einer Hebamme?
 

Ich als Mütterpflegerin bin für alles da, was dich im Alltag stärkt: Ich entlaste dich im Haushalt, helfe bei der Babypflege, koche für dich, kümmere mich um Geschwisterkinder, mache Botengänge und habe Zeit für deine Gefühle und Gedanken. Ich umsorge dich, halte den Raum für dich, damit du dich erholen und ankommen kannst. Ich nehme aber keinerlei medizinische Handlungen vor.

 

Hebamme und Mütterpflegerin ergänzen sich, als Mütterpflegerin kann ich aber Deine Hebamme natürlich nicht ersetzen.

 

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Kann eine Mütterpflegerin nur im Wochenbett zu mir kommen?
 

Nein – ich kann dich nicht nur im Wochenbett unterstützen. Auch schon in der Schwangerschaft oder später, wenn dein Kind schon älter ist, bin ich gerne für dich da.

 

Ob bei besonderen Belastungen, Mehrlingen, Kaiserschnitt, Erkrankungen oder einfach dann, wenn du dir mehr Unterstützung im Alltag wünschst – gemeinsam schauen wir, was du brauchst.

 

Wenn medizinische Gründe vorliegen, kann auch in diesen Zeiten eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein.

Du bist nicht allein. Ich bin an deiner Seite – genau dann, wenn du mich brauchst.

 

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Was genau macht eine Mütterpflegerin?
 

Als Mütterpflegerin bin ich für dich da – mit Herz, Händen und offenen Ohren. Ich unterstütze dich praktisch im Alltag: koche für dich, kümmere mich um Geschwisterkinder, sorge dafür, dass du dich in deinem zu Hause wohlfühlst und schenke dir kleine Pausen zum Durchatmen.

 

Gleichzeitig bin ich emotional an deiner Seite, höre zu, halte mit dir gemeinsam die Wellen der Mutterschaft aus und stärke dich in deinem eigenen Weg.

 

Mein Ziel: Du sollst dich gehalten fühlen, damit du für dein Baby da sein kannst. Alles darf sein – alle Gefühle, alle Themen. Ich begleite dich, ohne zu bewerten.

 

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Wie finde ich heraus, ob Mütterpflege das Richtige für mich ist?

Wenn du dir wünschst, dass jemand dich sieht, stärkt und begleitet – mit ganz viel Herz und ohne Bewertungen – dann bist du bei mir richtig.

 

Zum Beispiel hier auf meiner Seite und auch beim MDEV (dem Berufsverband der Mütterpflegerinnen) findest du weitere Informationen. Und manchmal tut es auch einfach gut miteinander zu sprechen um mehr Klarheit zu bekommen. Wenn Du das möchtest, ruf mich gerne an..

 

 

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Ab wann beginne ich mit der Suche nach einer Mütterpflegerin? 

Sobald Du weißt, dass Du durch eine Mütterpflegerin begleiten lassen möchtest, gerne auch schon in der Schwangerschaft.

 

Natürlich sind auch kurzfristige Anfragen möglich: wenn Du nach der Geburt, in der Schwangerschaft oder später akut Unterstützung brauchst. – je nach Kapazität begleite ich Dich dann gerne.

 

In der Regel kann bei Deiner Krankenkasse der Antrag auf Mütterpflege erst im Akutfall gestellt werden. Wenn Du schon recht sicher weißt, dass Du nach der Geburt Unterstützung benötigen wirst, z.B. bei einem erhöhten Risiko einer postpartalen Depression oder bei Mehrlingsschwangerschaften ist es aber vielleicht sinnvoll, sich schon frühzeitig über die Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Dann kannst Du Deine Kraft nach der Geburt für Deine Heilung und Dein Baby nutzen.

 

Schreib mir gerne einfach per Mail oder WhatsApp – ich melde mich dann bei Dir zurück.

 

 

 

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Wie läuft ein kostenloses Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen – ganz entspannt per Telefon oder Video. Du erzählst mir von deiner aktuellen Situation, deinen Wünschen und Fragen. Ich erkläre dir, wie ich arbeite, und wir schauen gemeinsam, was für dich passt.

 

Hier kannst du direkt deinen Termin reservieren:

zum kostenfreien Erstgespräch auf kikudoo.

 

 

 

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Wie oft und wie lange ist eine Mütterpflegerin in einer Familie?
 

Das kommt ganz darauf an welche Bedürfnisse Du hast und welchem Umfang Deine Krankenkasse zustimmt.

 

Wenn Du die Mütterpflege privat buchen möchtest und sie Dir zum Beispiel zur Geburt schenken lassen magst, kannst du Einsatzdauer und Länge natürlich mit mir direkt abstimmen.

 

Wenn die Mütterpflege über Diene Krankenkasse beantragt wird, wird in der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung von Deiner Ärztin ein Unterstützungsumfang mit angegeben. Diesen wir deine Krankenkasse prüfen und entweder vollumfänglich oder teilweise genehmigen. Wenn die Genehmigung vorliegt können wir dann alle Details abstimmen.

 

Du brauchst Hilfe bei der Antragsstellung? Melde Dich gerne.

 

 

 

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In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Mütterpflege – ganz oder mit einer kleinen Zuzahlung.

Die Voraussetzungen sind:

 

  • Medizinische Notwendigkeit:
    • Es muss eine ärztliche Bescheinigung geben, dass die Mutter wegen gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung braucht. Gründe können z.B. sein:
      • Risikoschwangerschaft
      • Schwangerschaftsbeschwerden
      • Wochenbett-Komplikationen
      • Überlastung bei mehreren Kindern
      • Frühgeburt oder Kaiserschnitt
      • Fehlgeburt
      • Psychische Belastungen
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann helfen:
    • Wenn kein Partner oder keine andere erwachsene Person im Haushalt verfügbar ist, die den Haushalt führen oder sich um die Kinder kümmern kann.
  • Kinder unter 12 Jahren im Haushalt:
    • Besonders relevant wird der Anspruch, wenn bereits Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt leben, die versorgt werden müssen. Dazu zählt auch Dein Baby.
  • Beantragung bei der Krankenkasse:
    • Die Mütterpflege kann als Haushaltshilfe nach § 24 oder 38 SGB V beantragt werden.

Ich helfe dir gern bei der Antragstellung und allen nötigen Formularen.

 

Du möchtest wissen, ob das für dich klappt? → Dann melde dich gern bei mir, und wir klären alles gemeinsam.

 

 

 

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Ich kann Dir gerne bei der Antragsstellung helfen. Was wir dafür tun werden ist folgendes:

 

  • In einem kostenlosen Erstgespräch lernen wir uns kennen, Du kannst Deine Fragen stellen und spüren Du von mir begleitet werden möchtest
  • Antragsformular bei deiner Krankenkasse herunterladen oder anfragen
  • Den Antrag zusammen ausfüllen
  • Deine Ärztin  füllt die Notwendigkeitsbescheinigung für Dich aus (Das kann z.B: Deine Hausärztin oder Frauenärztin sein)
  • Ich übersende Dir alle notwendigen Unterlagen die Du noch von mir beifügen musst
  • Du schickst den Antrag an Deine Krankenkasse
  • Die Krankenkasse prüft Deinen Antrag und bewilligt ihn oder schickt eine Ablehnung
    • Im Falle einer Ablehnung kann ich Dir dabei helfen einen Widerspruch einzulegen
    • Bei einer Bewilligung klären wir alle weiteren Details:
      • wir schließen eine Dienstleistungsvertrag
      • wir stimmen ab an welchen Tagen, zu welchen Zeiten und ab wann ich zu Dir komme (wenn das nicht bereits im Antrag festgelegt ist)
      • wir stimmen im Detail ab welche Unterstützung Du brauchst
      • Und dann geht es auch schon los :)

 

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Was ist eine Notwendigkeitsbescheinigung? 

Eine Notwendigkeitsbescheinigung (auch oft ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit genannt) ist ein Dokument, das von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt wird.  Es bestätigt offiziell, dass eine bestimmte Maßnahme aus medizinischer Sicht notwendig ist.

 

Im Zusammenhang mit Mütterpflege oder Haushaltshilfe dient die Notwendigkeitsbescheinigung als Grundlage für den Antrag bei der Krankenkasse.

 

Was steht in einer Notwendigkeitsbescheinigung?

Meistens enthält sie:

  • Persönliche Daten der Patientin (Name, Geburtsdatum)
  • Diagnose oder gesundheitliche Einschränkung (z. B. Risikoschwangerschaft, Wochenbettkomplikationen, psychische Belastung)
  • Begründung, warum eine Hilfe im Haushalt / Mütterpflegerin notwendig ist
  • Zeitraum, für den die Unterstützung erforderlich ist
  • Hinweis, ob Kinder unter 12 Jahren versorgt werden müssen (wichtig für Krankenkasse)
  • Unterschrift und Stempel der Ärztin/des Arztes

 

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Das verstehe ich total. Es kann sich nach einem großen Schritt anfühlen, sich Unterstützung zu holen. Und vielleicht ist der Gedanke, das jemand bei Dir zu Hause ist und dort hilft auch erstmal fremd für Dich.

 

Deshalb: Du musst dich zu nichts verpflichten. Das Erstgespräch ist kostenfrei und ganz unverbindlich.

Wir schauen gemeinsam, ob wir zusammenpassen.

 

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